§ 879 ABGB; § 97 Abs 1 Z 1a ArbVG; § 1 Abs 2 Z 5, § 10 AÜG; § 54 Abs 1 ASGG:
Werden innerhalb eines Konzerns Arbeitnehmer von einer Tochtergesellschaft eingestellt und sodann zur Dienstleistung an die Muttergesellschaft für etwa 18 Monate überlassen, liegt darin kein rechtswidriges Verhalten der Muttergesellschaft. Ansprüche auf Abschluss eines Arbeitsvertrages oder auf Schadenersatz haben diese Arbeitnehmer nicht.