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Grenzüberschreitende Banküberweisung als Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter; Sorgfaltsmaßstab bei Geldwäscheverdacht

RechtsprechungZivil-, Handels- und Gesellschaftsrechtwbl 2007, 394 Heft 8 v. 1.8.2007

§ 48 Abs 1 IPRG:

Der Vertrag zwischen der überweisenden Bank und der Empfangsbank entfaltet Schutzwirkungen zugunsten Dritter. Die Schutzwirkung bei Verletzung vertraglicher Schutzpflichten zugunsten Dritter ist eine gesetzliche Verpflichtung; bei Verletzung solcher Verträge ist bei grenzüberschreitenden Überweisungen daher deliktisch anzuknüpfen.

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