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Lebensversicherung als Betriebspension - Unverfallbarkeit

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2007/128wbl 2007, 286 Heft 6 v. 14.6.2007

§§ 879, 915 ABGB; §§ 2, 8, 13, Art V BPG:

Bei einer Pensionszusage handelt es sich um eine Ergänzung des Arbeitsvertrages, also um einen zweiseitig verbindlichen Vertrag. Eine undeutliche Äußerung darin gereicht somit demjenigen zum Nachteil, der sich ihrer bediente.

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