Art I 1. Euro-JuBeG; § 3 Abs 2 Z 1 EuroG; § 4 Abs 1 Z 6 FBG; § 175 HGB:
Aus dem Fehlen einer Umstellungspflicht für unveränderte alte Eintragungen lassen sich keine Rückschlüsse auf die Zulässigkeit der Weiterverwendung einer früheren Währungseinheit bei Neueintragungen ziehen. Änderungseintragungen - wie die Übertragung eines Kommanditanteils - sind daher zwingend in Euro vorzunehmen.