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Ausschließliche Kompetenz der Generalversammlung zur Bestellung der Vorstandsmitglieder einer Genossenschaft

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 2007/224wbl 2007, 496 Heft 10 v. 1.10.2007

§§ 5, 15, 24, 34 GenG:

Die Kompetenz zur Bestellung der Vorstandsmitglieder steht der Generalversammlung als höchstem Organ der Genossenschaft zu und kann nicht durch die Satzung dem Aufsichtsrat übertragen werden.

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