§§ 863, 1152 ABGB; § 95 ArbVG:
Eine mündliche Vereinbarung, wonach der Arbeitgeber gewisse Leistungen (hier: Freikarten für die Staatsoper) dem Betriebsrat erbringt, damit sie dieser unter der Belegschaft verteilt, kann keinen Leistungsanspruch des Betriebsrates begründen.