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Entgeltansprüche bei Arbeitskräfteüberlassung - Verfall und Verjährung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2007/220wbl 2007, 489 Heft 10 v. 1.10.2007

§ 10 Abs 1 AÜG; Abschnitt XIX KollV Arbeitskräfteüberlassung:

Entgeltansprüche von Arbeitern aus der Zeit vor Inkrafttreten des KollV für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung unterlagen der allgemeinen dreijährigen Verjährungsfrist.

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