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Europarecht: Das Neueste auf einen Blick

AufsätzeDDr. Franz Urlesberger, Brüsselwbl 2006, 362 Heft 8 v. 16.8.2006

1. Wettbewerb

a) Bußgelder

Die Kom hat neue Leitlinien für die Festsetzung von Geldbußen angenommen, die bei wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen (Art 81 EG) oder bei Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art 82 EG) verhängt werden können1)1) http://ec.europa.eu/comm/competition/antitrust/legislation/fines.html .. Wohlgemerkt bleibt der gesetzliche Rahmen2)2)VO (EG)Nr 1/2003 zur Durchführung der in den Art 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln, ABl L 1/2003, 1. für die Geldbußen, namentlich die Obergrenze von 10% des Gesamtumsatzes des Unternehmens, unverändert. Dieser Rahmen lässt der Kom aber einen großen Ermessensspielraum, wie EuG und EuGH nicht müde wurden zu betonen. Innerhalb dieses Rahmens hat die Kom erstmals 1998 eine Selbstbindung vorgenommen3)3)Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen, die gem Art 15/2 der VO Nr 17 und gem Art 65/5 EGKS-V festgesetzt werden, ABl C 9/98 , 3.. Diese wird nun dahingehend abgeändert, dass

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