Beim Fernabsatzgeschäft sieht das Gesetz gem § 5e KSchG unter Berücksichtigung der besonderen Konstellation des Vertragsabschlusses eine Rücktrittsregelung vor. Der Verbraucher kann binnen 7 Werktagen ab dem Zugang der gelieferten Ware vom Vertrag zurücktreten. Wegen der Anknüpfung der Rücktrittsfrist an den Eingang der Ware stellt sich die Frage, was zu gelten hat, wenn die Ware während des Transports zum Verbraucher untergeht und er diese nicht erhält.