1. Binnenmarkt
a) Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Ein Unionsbürger, der der Auffassung ist, dass sich seine Anliegen in den Rahmen des Binnenmarktes fügen und von den Gemeinschaftsbehörden dennoch nicht entsprechend berücksichtigt werden, kann sich zunächst erkundigen, wie diese am besten durchzusetzen sind1). Sollte die Abweisung seiner Anträge daran liegen, dass die Behörden das Gemeinschaftsrecht falsch anwenden, kann er sich an das 2002 eingerichtete SOLVIT-Netz wenden, das nunmehr seinen Jahresbericht 2005 veröffentlicht hat2).