§§ 1 Abs 2, 22 Abs 1, 25 PSG; §§ 15 AktG; § 115 GmbHG; § 244 HGB:
Eine Privatstiftung kann Konzernspitze sein, wenn nicht eine unzulässige, alle wesentlichen Leitungsbereiche umfassende straffe Konzernführung vorliegt, die dem Verbot des § 1 Abs 2 Z 1 und 2 PSG widerspricht.