Art 91 der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz der EG vom 2. Mai 1991:
EuG 26. 1. 2006, Beschluss in den verb Rs T-79/96 DEP und T-260/97 DEP (Camar Srl)
Mit Urteil vom 8. Juni 2000 hatte das EuG die Weigerung der Kom für nichtig erklärt, der Kl gem Art 30 der Bananenmarktordnung (VO [EWG] Nr 404/93) infolge des Bürgerkriegs in Somalia die Einfuhr von Bananen aus Drittstaaten zu genehmigen. Die Klage auf Schadenersatz wurde aber als unzulässig zurückgewiesen.