Der immer öfter anzutreffende Versuch der Marktteilnehmer, den Kommunikationsvorsprung von Begriffen zugunsten des eigenen Produktes zu nutzen, hat eine Flut von Entscheidungen des OGH, aber auch des EuGH, zum Verkehrsgeltungsnachweis hervorgebracht. Nicht immer scheinen sich die Beteiligten darüber im Klaren zu sein, welches Beweisthema der Verkehrsgeltungsnachweis zum Inhalt hat. Die Unklarheit wird durch zwei - in der ZPO nicht ausdrücklich vorgesehene - besondere Beweismittel noch verstärkt: das Kammer- und das demoskopische Gutachten. Der Beitrag soll bei der Konkretisierung des Beweisthemas und der Auswahl des korrespondierenden Beweismittels eine Hilfestellung geben.