1. Zusammenschlüsse
a) Ein glattes Spielfeld für innergemeinschaftliche Unternehmensübernahmen
ist noch immer außer Sichtweite:
Knapp vor dem Ende der Umsetzungsfrist der ÜbernahmeRL1) (20. Mai 2006) bestätigt sich die Vermutung, dass diese keines der heißen Eisen angefasst hat2). Auch hat sie es in Art 12 den MS freigestellt, ob sie ihre Kernbestimmungen anwenden wollen oder nicht; dies sind