a) Art 43 und 48 EG:
EuGH 13. 12. 2005, Rs C-446/03 (Marks & Spencer plc)
Über die Frage, ob die Art 43 und 48 EG Gesellschaften das Recht geben, von ihrem steuerpflichtigen Gewinn Verluste einer in einem anderen MS ansässigen Tochter abzuziehen, wenn dieses Recht bei gebietsansässigen Töchtern gewährt wird, erkannte der EuGH zu Recht: