1. Zusammenschlüsse
a) Die RL über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen MS,
über deren Werdegang bereits berichtet wurde1), konnte von EP und Rat in nur einer Lesung verabschiedet und im ABl veröffentlicht2) werden.
Ihr großer Vorteil liegt darin, dass die übernommenen Gesellschaften nicht mehr abgewickelt (und somit Rücklagen nicht aufgelöst) werden müssen.