1. Beihilfen
a) Die Leitlinien für einen umfassenden Umbau des Beihilfenrechts
wurden nunmehr, nach mehreren Ankündigungen1), von der Kom verabschiedet2). Mit dieser Neuregelung will die Kom
den gezielteren Einsatz der Beihilfen zur Erhöhung des Wachstums und der Wirtschaftlichkeit, des wirtschaftlichen Zusammenhalts, der Verbesserung der öffentlichen Versorgungsleistungen usw;