Bestandverträge, die zur Nutzung von Geschäftsflächen in einem Einkaufszentrum berechtigen, hat der OGH bereits wiederholt als Pachtverträge qualifiziert. Demnach sind sie von der Anwendbarkeit des MRG ausgenommen. Dies hat vor allem Folgen für die Kündbarkeit einschlägiger Vertragsverhältnisse, unterliegen doch unbefristete Pachtverträge keinen spezifischen Kündigungsbeschränkungen. Reich-Rohrwig hat diese Judikatur in einem umfangreichen Beitrag kritisiert und für eine mietvertragliche Qualifikation von Bestandverträgen in Einkaufszentren plädiert. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit den von Reich-Rohrwig vorgetragenen Argumenten auseinander. Dabei gelangen die Autoren zum Ergebnis, dass die Kritik an der Rechtsprechung nicht berechtigt ist, und für den OGH kein Anlass besteht, von seiner Judikatur abzugehen. Als das wesentliche Kriterium für die pachtvertragliche Einordnung wird herausgearbeitet, dass der Bestandnehmer aus dem Gesamtunternehmen "Einkaufszentrum" einen entsprechenden Nutzen zieht.