§ 18 KWG; §§ 31, 32 BWG idF vor BWG-Novelle 2000 (BGBl I 33/2000); §§ 26, 1295 Abs 1 ABGB:
Die Bank ist grundsätzlich verpflichtet, auf Grund der Vorlage eines lnhabersparbuchs an den Inhaber zu bezahlen, ohne seine Berechtigung zu überprüfen. Daraus lässt sich noch nicht ableiten, welche Einreden die Bank gegen den Inhaber erheben kann.