b) Art 230/4 EG:
EuG 28. 2. 2005, Beschluss Rs T-108/903 (Elisabeth von Pezold)
Auf der Grundlage der VO (EG) Nr 1257/99 erließ Österreich sein „Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums“, das von der Kom am 14. Juli 2000 genehmigt wurde und das durch eine „Sonderrichtlinie“ umgesetzt wurde.