c) Art 4/1, 45/1+6 und 71/1 der VO (EWG) Nr 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern:
EuGH 20. 1. 2005, Rs C-101/04 (Roger Noteboom)
Zur Frage, ob ein Grenzgänger, der im letzten Jahr vor dem Eintritt in den Ruhestand arbeitslos war und Arbeitslosenunterstützung vom Träger des WohnsitzMS erhalten hatte, einen auf die VO gegründeten Anspruch auf Urlaubsgeld hat, erkannte der EuGH zu Recht: