Personelle Verflechtungen (sog „interlocking directorships“) - das sind Verbindungen zwischen Unternehmen, die dadurch entstehen, dass Mitglieder geschäftsführender oder kontrollierender Organe gleichzeitig in anderen Unternehmungen tätig sind - werden als Mittel der ökonomischen Machtkonzentration erkannt1). Sie stellen Möglichkeiten dar, Leitungsmacht in anderen Unternehmen auszuüben und können daher als Mittel zur Marktbeherrschung bzw erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbes (Art 2 Abs 2 FKVO2) neu) angesehen werden. Das österreichische KartG behandelt personelle Verflechtungen in der Zusammenschlusskontrolle in § 41 Abs 1 Z 4. Obwohl sich ein sehr hoher Verflechtungsgrad in der österreichischen Wirtschaft, insb in der Banken- und Versicherungswirtschaft vermutet lässt, wurde die Frage von Zusammenschlüssen aufgrund personeller Verflechtungen von Lit und Jud bislang kaum beachtet. Dies wird zum Anlass genommen, sich in diesem Beitrag damit zu befassen.