In den letzten Jahren wurde auch in Österreich die Frage, ob denn die Bilanzpublizität primär- und grundrechtskonform ausgestaltet sei, teils kontroversiell diskutiert und an den OGH wie den VfGH herangetragen. Ein Beschluss des EuGH in einer deutschen Vorabentscheidungssache vom September 2004 bejaht diese Frage, womit die Diskussion voraussichtlich beendet sein dürfte. Der Autor versucht eine erste Kurzanalyse und stellt noch einmal im Vergleich zum EuGH-Beschluss die österreichische Rechtsprechung im Überblick dar.