Die neueste Rsp zum patentrechtlichen Stoffschutzverbot klärte sowohl das Problem des - bisher umstrittenen - zeitlichen Geltungsbereichs des österr Vorbehalts zum EPÜ als auch inhaltliche Auslegungsfragen zum Stoffschutzverbot, insb hinsichtlich des Bestimmtheitserfordernisses von Patentansprüchen bei Herstellungsverfahren für Arzneimittel. Der Beitrag zeigt auf, dass die Begründung des OGH in diesem Bereich durch einen Blick auf die vergleichbare deutsche Rechtsentwicklung noch zu vertiefen ist.