Art 3 Abs 1 RL 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen; §§ 1 Abs 2 Z 1, 3 Abs 1 AVRAG: