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4. Marken

RechtsprechungEuroparechtwbl 2005/249wbl 2005, 473 Heft 10 v. 21.10.2005

a) Art 8/1/b der VO (EG) Nr 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke:

EuG 22. 6. 2005, Rs T-34/04 (Plus Warenhandelsgesellschaft mbh [POWER])

Es besteht auch keine Verwechslungsgefahr zwischen der deutschen Wortmarke POWER mit der Marke Turkish Power, getrennt durch einen flammenden Löwenkopf, wobei beide Marken zur Bezeichnung derselben Waren (Tabak und Raucherzubehör) bestimmt sind:

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