Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
Luxemburgs durch die nicht rechtzeitige Umsetzung der RL 98/50/EG des Rates vom 29. Juni 1998 zur Änderung der RL 77/187/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Wahrung von Ansprüchen der AN beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen.