Nachdem bereits Ende November 2003 die politische Einigung im Rat über die revidierte Fassung der Europäischen Fusionskontrollverordnung erfolgt war, beschloss der Rat am 20. 1. 2004 die endgültige Fassung der neuen Verordnung und diese wurde am 29. 1. 2004 im Amtsblatt veröffentlicht1). Von den in diesem Zusammenhang von der Kommission angekündigten erläuternden Bemerkungen wurden bereits Anfang Februar dieses Jahres die Leitlinien zur Bewertung horizontaler Zusammenschlüsse2) veröffentlicht. Hinsichtlich der in diesem Aufsatz behandelten Themen fließen diese Leitlinien ein. Vor dem Hintergrund, dass durch die Revision der Europäischen Zusammenschlusskontrolle nicht nur auf Unternehmen, sondern auch auf Rechtsberater und die Kommission selbst wesentliche Änderungen zukommen und diese mit 1. 5. 2004 in Kraft getreten sind, bereitet dieser Aufsatz die wesentlichen Neuerungen auf und stellt sie in einen Zusammenhang zum von der Kommission vor rund einem Jahr veröffentlichten Verordnungsvorschlag3).