Ab 8. Oktober 2004 steht die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft („SE“) im gesamten Gemeinschaftsgebiet zur Verfügung. In Ergänzung des SE-Statuts1) hat der Nationalrat am 27. Mai 2004 ein - das SE-Gesetz beinhaltendes - GesRÄG 20042) verabschiedet3). Der deutsche Diskussionsentwurf4) wurde bereits an anderer Stelle dargestellt und erläutert5). Der folgende Beitrag setzt sich mit den allgemeinen Vorschriften, den Problemen des Sitzes und der Sitzverlegung sowie der Gründung der SE auseinander. Ausgeklammert sind Fragen der Organisationsstruktur einer SE6).