b) Art 7/1 und 8 sowie Pkt 7 und 8 des Anh der RL 92/59/EWG des Rates vom 29. Juni 1992 über die allgemeine Produktsicherheit:
EuG 10. 3. 2004, Rs T-177/02 (Malagutti-Vezinhet SA)
Die Kom veröffentlichte eine Warnung vor den von der Kl vermarkteten Äpfeln mit dem Hinweis, dass diese gefährliche Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln enthielten. Über die dagegen eingebrachte Schadenersatzklage erkannte das EuG zu Recht: