Das Eigenkapitalersatzrecht in Österreich beruhte bislang auf einer richterrechtlichen Rechtsfortbildung. Das Schrifttum hat diese Entwicklung vorbereitet und gefördert. In der Folge sind jedoch vielfältige Bedenken akzentuiert worden. Die Kritik betraf die rechtlichen Grundlagen, die wuchernden Tendenzen und die Unübersichtlichkeit dieser judiziellen Innovation. - Die Materialien zum EKEG erläutern den Regelungsbedarf mit der „Rechtsunsicherheit, die das Fehlen gesetzlicher Regelungen mit sich bringt“. Beachtung verdienen vor allem die korrigierenden Eingriffe, die der Gesetzgeber vornimmt. Der nachstehende Beitrag bietet einen Überblick.