In der OGH-Entscheidung 4 Ob 179/02f vom 19. 12. 2002 wurden zwölf Klauseln der AGB einer Bank, die auf den ABB 2000 beruhten, für gesetz- bzw sittenwidrig erklärt und waren somit in den AGB aller Banken zu unterlassen. Darunter fanden sich auch Bestimmungen, die für das Internetbanking relevant sind, weshalb sich die Rechtslage in diesem Bereich teilweise geändert hat. Dieser Beitrag erfasst den Status quo der Haftungssituation beim Internetbanking mit PIN/TAN nach diesem Urteil. Dabei wird die Haftungslage bei leichter Fahrlässigkeit der Bank, beim Missbrauch der Identifikationsmerkmale durch unberechtigte Dritte und bei Fehlüberweisungen behandelt.