Art 1/1+2+4 der Zweiten RL 84/5/EWG des Rates vom 30. Dezember 1983 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der MS bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung:
EuGH 4. 12. 2003, Rs C-63/01 (Samuel Sidney Evans)
Der Kl war von einem nicht ermittelten Fahrzeug verletzt worden und stellte einen Antrag auf Entschädigung beim Motor Insurers' Bureau (MIB), einer von den britischen Kfz-Versicherern gegründeten Einrichtung zur Entschädigung von Unfallopfern, die durch nicht ermittelte oder unzureichend versicherte Fahrzeuge verursacht wurden.