Art 5, 25 und 34 EG:
EuGH 9. 12. 2003, Rs C-129/00 (Kom/Italien)
In Durchführung des Urteils San Giorgio verfügte das Gesetz 428/1990 die grundsätzliche Erstattung gemeinschaftsrechtswidriger Abgaben, sofern die Belastung nicht abgewälzt wurde. Dieses Gesetz wurde aber von den italienischen Gerichten so angewandt, dass sich die Verwaltung auf die Vermutung der Abwälzung stützen kann. Eine solche Übung wurde vom EuGH im Urteil Dilexport für rechtswidrig erklärt.