Art 82 EG; Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen, die gem Art 15 Abs 2 der VO Nr 17 und gem Art 65 Abs 5 EGKS-V festgesetzt werden (ABl C 9/98 , 3):
EuG 30. 9. 2003, Rs T-203/01 (Michelin/Kom)
Mit E 2002/405/EG wertete die Kom die Preisgestaltung des französischen Reifenherstellers Michelin als eine missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung.