Die so genannte Verordnung Nr 171) regelte - seit 1962 weitgehend unverändert - die Folgen von Verstößen gegen EU-Kartellrecht (Geldbußen und Zwangsgelder) und das Verfahren zu deren Durchsetzung. Seit dem Jahr 2000 lag ein Entwurf für eine grundlegend neue Verordnung vor. Dieser Entwurf wurde mit einigen wesentlichen Änderungen am 16. 12. 2002 als neue Verordnung vom Rat beschlossen2). Sie wird ab 1. 5. 2004 gelten. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick3):