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Europarecht: Das Neueste auf einen Blick

Aufsätzewbl 2004, 565 Heft 12 v. 15.12.2004

1. Wettbewerb

a) Akteneinsicht

Zur Wahrung der Verteidigungsrechte steht in Wettbewerbsverfahren das Recht auf Akteneinsicht zu1)1) Art 27/1+2 der VO (EG) Nr 1/2003 zur Durchführung der in den Art 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln, ABl L 1/03, 1; Art 15/1 der VO (EG) Nr 773/2004 der Kom über die Durchführung von Verfahren auf der Grundlage der Art 81 und 82 EG-V, ABl L 123/04, 18; Art 18/1+3 der VO (EG) Nr 139/2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, ABl L 24/04, 1; Art 17/1 der VO (EG) Nr 802/2004 zur Durchführung der VO (EG) Nr 139/2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, ABl L 133/04, 1 + L 172/04, 9. . Nunmehr hat die Kom in einer Mitteilung2)2) KomMitteilung, ABl C 259/04 , 8; diese ersetzt die Mitteilung aus 1997, ABl C 23/97 , 3. dessen Umfang festgelegt, womit die wirksame Ausübung der Verteidigungsrechte gewährleistet werden soll. Das Recht auf Akteneinsicht soll dabei jenen zustehen, an die die Kom ihre Mitteilung der Beschwerdepunkte richtet.

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