§§ 879, 1158 ABGB; § 20 AngG; § 105 Abs 7 ArbVG:
Kündigungen sind grundsätzlich bedingungsfeindlich. Spricht der Arbeitgeber während des noch laufenden Kündigungsverfahrens eine zweite Kündigung für den Fall aus, dass der Arbeitnehmer in diesem Prozess obsiegt, ist eine solche Eventualkündigung zulässig.