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Gläubigeranfechtung gegenüber Kommanditisten einer GmbH & Co KG

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 2003/306wbl 2003, 541 Heft 11 v. 20.11.2003

§§ 28 Z 3, 31, 32 KO:

Kommanditisten sind als nahe Angehörige iSd § 28 Z 3 KO zu behandeln, weil auch hier in der Regel ein die Rechtsfolgen der familia suspecta rechtfertigendes Naheverhältnis vorliegt und auch der Kommanditist Träger des Gesellschaftsvermögens (Gesamthandeigentümer) ist.

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