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Zur Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 2003/307wbl 2003, 542 Heft 11 v. 20.11.2003

§ 16 Abs 2 GmbHG; §§ 117, 127 HGB:

Gesellschafter haben die Interessen der Gesellschaft, daneben auch die persönlichen Interessen der übrigen Gesellschafter zu beachten, soweit dies vom Gesellschaftszweck und der Zusammenarbeit der Gesellschafter erfordert wird. Dieser Grundsatz muss auch für den Gesellschafter-Geschäftsführer gelten.

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