Beschluss 94/90/EGKS, EG, Euratom über den Zugang der Öffentlichkeit zu den der Kom vorliegenden Dokumenten:
EuG 25. 6. 2002, Rs T-311/00 (British American Tobacco (Investments) Ltd)
1. Die Feststellung, die begehrten Schriftstücke befänden sich nicht im Besitz der Kom oder es gäbe sie nicht, hat zur Folge, dass der Zugang hiezu verweigert wird. Es handelt sich jedenfalls um eine ablehnende E, gegen die Klage erhoben werden kann.