Die hoheitliche Bestimmung des Entgelts, das Stromerzeuger und Endverbraucher für die Benutzung der Netze zu entrichten haben, war Gegenstand mehrerer gesetzlicher Änderungen und aufhebender Erkenntnisse des VfGH. Der Beitrag rekonstruiert die in den einzelnen Phasen seit 1999 jeweils maßgebliche Rechtslage.