Der Beitrag befasst sich mit dem in der Praxis häufig auftretenden Problem der kollidierenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch „battle of forms“ genannt. Generell kommen bei der Lösung dieser Kollisionslage vier Modelle in Betracht, die kurz skizziert werden. Da das UN-Kaufrecht diesbezüglich keine spezielle Regelung vorsieht, ist das Problem nach den allgemeinen Grundsätzen des Art 19 CISG zu lösen. Dies führt bei wesentlichen Abweichungen vom Angebot, anders als bei den meisten anderen nationalen Rechtsordnungen, idR zur Anwendung der Theorie des letzten Wortes. Die Vertragsparteien müssen also - wollen sie ihren eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geltung verleihen - auf Grund der Theorie des letzten Wortes darauf achten, dass sie ihre Geschäftsbedingungen dem Gegenüber vor Vertragsschluss als letzter (zB Auftragsbestätigung mit seinen eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen) übersenden.