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Zulässigkeit von Regelungen über die innere Ordnung des Stiftungsvorstands und des Beirats einer Privatstiftung

RechtsprechungZivil-, Handels- und Gesellschaftsrechtwbl 2000/113wbl 2000, 181 Heft 4 v. 20.4.2000

§§ 9 Abs 2 Z 1, 13; 14 Abs 2; 15 Abs 2; 22 Abs 1; 23 Abs 2; 27 Abs 1; 28 Z 2 PSG:

Der Stifter kann sich selbst zum (vorsitzenden) Mitglied des Stiftungsvorstands bestellen und eine Vorrangstellung einräumen (doppeltes Stimmrecht, Dirimierungsrecht).

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