b) Art 87/1 EG (früher Art 92/1 EG-V); Gemeinschaftsleitlinien für die Beurteilung von staatlichen Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten, ABl C 368/94 ,12 (zur Neuregelung s wbl 1999 402 und 544):
EuGH 12. 10. 2000, Rs C-480/98 (Spanien/Kom)
Mit E 91/1 erklärte die Kom Beihilfen an die spanische Magfesa-Gruppe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar.