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Insolvenz-Ausfallgeld für Zinsen für iS des § 23 Abs 2 AngG nicht aufrecht bestehende Abfertigungsansprüche

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 1999/155wbl 1999, 223 Heft 5 v. 20.5.1999

§ 1a, § 3 Abs 2 iVm § 17a Abs 12 IESG; § 23 Abs 2 AngG; § 1333 ABGB; § 2 G RGBl 1868/62; § 49a IESG; § 58 Z 1 KO; § 28 Z 1 AO:

Gem § 1a IESG gebührt einem Arbeitnehmer Insolvenz-Ausfallgeld für jenen Teil der Abfertigung, von dessen Zahlung der (ehemalige) Arbeitgeber im Fall der Auflösung des Unternehmens iS des § 23 Abs 2 AngG befreit ist.

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