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Keine Sicherung von Doppelleistungen für idente Zeiträume nach dem IESG

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 1999/154wbl 1999, 223 Heft 5 v. 20.5.1999

§ 1 Abs 3 Z 3a IESG:

Aus § 1 Abs 3 Z 3a IESG, wonach für Ansprüche auf laufendes Entgelt dann kein Insolvenz-Ausfallgeld gebührt, wenn für denselben Zeitraum Anspruch auf Kündigungsentschädigung besteht, ist der allgemeine Grundsatz abzuleiten, daß Doppelleistungen nach dem IESG für idente Zeiträume vermieden werden sollten.

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