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Veranstalter oder Betreiber eines Glücksspielautomaten hat Parteistellung im Beschlagnahmeverfahren

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 1999/142wbl 1999, 188 Heft 4 v. 20.4.1999

§ 53 GlücksspielG; § 39 VStG:

Das Berufungsrecht eines Adressaten eines Beschlagnahmebescheides, der nicht der Eigentümer der beschlagnahmten Sache ist, kann dann jedenfalls nicht verneint werden, wenn der Ausspruch der Beschlagnahme (auch) dem Veranstalter oder Inhaber eines Glücksspielautomaten zuzustellen ist.

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