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Keine Unwirksamkeit einer Vertriebsbindung wegen unterlassener Anzeige beim Kartellgericht

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 1999/127wbl 1999, 184 Heft 4 v. 20.4.1999

§§ 30b, 30c, 30d KartG:

Vertikale Vertriebsbindungen sind gem § 30d Abs 2 KartG zivilrechtlich nur soweit unwirksam, als sie das Kartellgericht gem § 30c Abs 1 KartG untersagt. Demgemäß stellt die Verpflichtung gem § 30b KartG eine bloße Ordnungsvorschrift dar, deren Verletzung die Beantwortung der Frage nach der zivilrechtlichen Wirksamkeit vertikaler Vertriebsbindungen nicht beeinflussen kann.

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