§ 6 Abs 1 IESG:
Gemäß § 6 Abs 1 IESG sind von Amts die Rechtsfolgen der Versäumung der Frist zur Stellung des Antrages auf Insolvenz-Ausfallgeld bei Vorliegen von berücksichtigungswürdigen Gründen nachzusehen.
§ 6 Abs 1 IESG:
Gemäß § 6 Abs 1 IESG sind von Amts die Rechtsfolgen der Versäumung der Frist zur Stellung des Antrages auf Insolvenz-Ausfallgeld bei Vorliegen von berücksichtigungswürdigen Gründen nachzusehen.